01.14._Landtag (6)

BESCHLUSSANTRAG ANGENOMMEN: ABFERTIGUNG FÜR ÖFFENTLICHE BEDIENSTETE WIRD VOM LAND VORGESTRECKT

Der Beschluss­an­trag des Team K zur Vor­stre­ckung der Abfer­ti­gung für öffent­li­che Bediens­te­te wur­de ein­stim­mig angenommen. 

Die Lan­des­re­gie­rung wird die Rechts­la­ge über­prü­fen und dann einen Rota­ti­ons­fond ein­rich­ten, um die Abfer­ti­gung für öffent­li­che Bediens­te­te in Zukunft vor­zu­stre­cken. “Ich bin ich froh, dass hier ein wich­ti­ger Schritt für die öffent­li­chen Bediens­te­ten gesetzt wur­de und die Ange­stell­ten nicht mehr 27 Mona­te auf die Abfer­ti­gung war­ten müs­sen”, zeigt sich Maria Eli­sa­beth Rie­der vom Team K zufrie­den.

Bei der Dis­kus­si­on im Land­tag waren sich die Abge­ord­ne­ten dar­über einig, dass die Ange­stell­ten das Recht hät­ten, ihre Abfer­ti­gung nach dem Aus­schei­den aus dem öffent­li­chen Dienst so bald wie mög­lich erhal­ten sollen. 

Wäh­rend im Pri­vat­sek­tor die Abfer­ti­gung meist mit dem letz­ten Lohn aus­be­zahlt wird, heißt es im öffent­li­chen Dienst bei Ein­tritt in den Ruhe­stand erst ein­mal war­ten. “Beim Aus­schei­den aus dem öffent­li­chen Dienst erwar­ten die Ange­stell­ten ihre Abfer­ti­gung. Nur lei­der heißt es bis zu 27 Mona­te dar­auf war­ten und das sorgt ver­ständ­li­cher­wei­se für Ärger”, fin­det Maria Eli­sa­beth Rie­der

 

War­um aber dau­ert es bis zu 27 Mona­te bis zur Auszahlung?

Durch das Dekret “Sal­va Ita­lia 2011” wur­den die Zeit­räu­me für die Aus­zah­lung der Abfer­ti­gung für öffent­li­che Bediens­te­te bei frei­wil­li­ger Kün­di­gung oder Pen­sio­nie­rung durch Errei­chen des Dienst­al­ters bedeu­tend ver­län­gert — bis zu 27 Mona­ten. Im Jahr 2014 wur­de durch das Sta­bi­li­täts­ge­setz zudem ergänzt, dass die Aus­zah­lung der Abfer­ti­gung in bis zu drei Raten erfolgt. Bei Pen­sio­nie­rung durch Errei­chung der Alters­gren­ze wird die ers­te Rate der Abfer­ti­gung nach einem Jahr über­wie­sen.  Noch län­ger dau­ert es bei Bediens­te­ten, die mit der Quo­te 100 in Ren­te gehen: Sie war­ten bis zum Errei­chen Alters­gren­ze und dann kön­nen wie­der­um die 27 Mona­te anfal­len. Geht jemand bei­spiels­wei­se mit 62 Jah­ren und 38 Dienst­jah­ren in Ren­te, kann es bis zum 67. Lebens­jahr + 27 Mona­te dau­ern, bis die Abfer­ti­gung aus­be­zahlt wird.

Beitrag teilen