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Das lan­ge War­ten auf die Wohnbauförderung

Zwi­schen der Vor­la­ge des Gesu­ches um Wohn­bau­för­de­rung und der Aus­zah­lung des Lan­des­bei­tra­ges ver­ge­hen mitt­ler­wei­le drei Jah­re. Das lan­ge War­ten bedeu­tet für die Gesuchsteller:innen auf­grund der stark gestie­ge­nen Zin­sen hohe Ver­lus­te. Eine Ein­zel­per­son, die Anrecht auf einen Bei­trag € 29.250 hat, ver­liert bei 6% Zin­sen,  über € 5.200 des Bei­tra­ges. Des­halb for­dert das Team K die Lan­des­re­gie­rung auf unver­züg­lich Maß­nah­men gegen die lan­gen War­te­zei­ten bei der Bear­bei­tung der Gesu­che zu ergrei­fen, für finan­zi­el­le Zusatz­kos­ten die Antragsteller:innen, die durch die War­te­zei­ten ent­ste­hen, auf­zu­kom­men und die Anpas­sung der Lan­des­bei­trä­ge an die  aktu­el­le Infla­ti­on. 

Antragsteller:innen war­ten mitt­ler­wei­le bis zu 3 Jah­ren auf die Aus­zah­lung der Wohn­bau­för­de­rung. Auf Anfra­ge wur­de im August 2022 mit­ge­teilt, dass für das Jahr 2021 von den  1.444 Gesu­chen ledig­lich 97 in Bear­bei­tung sei­en. Von den 649 im Jahr 2022 ein­ge­reich­ten Gesu­chen war kein ein­zi­ges in Bear­bei­tung. Eine Bes­se­rung scheint wei­ter­hin nicht in Sicht. Die Geduld der Men­schen ist lang­sam am Ende, denn die­se lan­gen War­te­zei­ten ver­ur­sa­chen auch zusätz­li­che Kos­ten“, gibt Maria Eli­sa­beth Rie­der zu bedenken. 

Die Team K Abge­ord­ne­te Maria Rie­der erklärt die­se finan­zi­el­len Zusatz­kos­ten anhand einer ein­fa­chen Rech­nung. „Der Lan­des­bei­trag wird meis­tens von einer Bank durch eine soge­nann­te Bank­ga­ran­tie vor­fi­nan­ziert. Die­se kos­tet Geld. Bei der Berech­nung mit einem Zins­satz von ca. 6 Pro­zent ver­lie­ren Gesuchsteller:innen inner­halb von drei Jah­ren also min­des­tens 18 Pro­zent des Lan­des­bei­tra­ges. In Zah­len aus­ge­drückt bedeu­tet das bei­spiels­wei­se für eine Ein­zel­per­son, die Anrecht auf das Höchstaus­maß von 29.250 Euro des Lan­des­bei­tra­ges hat, einen Ver­lust von mehr als 5.200 Euro. Der Bei­trag redu­ziert sich somit inner­halb der War­te­zeit auf ca. 24.000 Euro. Die Bürger:innen müs­sen also für die Ver­säum­nis­se, die durch die Ver­zö­ge­run­gen beim Land ent­ste­hen, auf­kom­men“. 

Wei­te­re zusätz­li­che Kos­ten ver­ur­sacht die Neu­re­ge­lung zur Anmer­kung der Sozi­al­bin­dung im Grund­buch, die mit der Ein­füh­rung des neu­en Wohn­bau­ge­setz­tes jetzt durch einen Notar erfol­gen muss. Somit ent­ste­hen hier Kos­ten in Höhe von ca. 1.000 Euro, da zu den Fix­kos­ten auch noch die Notar­kos­ten dazu­kom­men.. Dies alles in Zei­ten von sta­gnie­ren­den Löh­nen, Preis­stei­ge­run­gen bei Lebens­hal­tungs­kos­ten und einer Infla­ti­on von über 10%.

Schaut man sich zudem die Höhe der Bei­trä­ge für die geför­der­te Wohn­bau­för­de­rung an, so sind die­se seit über 10 Jah­ren gleich geblie­ben. Hier besteht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf, ansons­ten wird sich der Mit­tel­stand kein Eigen­heim mehr leis­ten kön­nen. Das Woh­nen wird für vie­le Men­schen im Land unbe­zahl­bar, jun­ge Men­schen, die auf­grund der finan­zi­el­len Umstän­de erst gar nicht von zuhau­se aus­zie­hen kön­nen und Fami­li­en, die nicht wis­sen, wie sie ihre Kre­di­te til­gen sol­len“, so Maria Eli­sa­beth Rieder.

Der Beschluss­an­trag des Team K setzt genau hier an, näm­lich die Redu­zie­rung der War­te­zei­ten für die Gesuchsteller:innen, die Rück­erstat­tung der zusätz­li­chen finan­zi­el­len Kos­ten, die den Antragsteller:innen durch die lan­gen War­te­zei­ten bei der Aus­zah­lung der Lan­des­bei­trä­ge ent­ste­hen und die Anpas­sung des Lan­des­bei­tra­ges an die Inflation.

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