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EIN BETREUUNGSPLATZ FÜR ALLE

Das Team Köl­len­sper­ger for­dert in einem Beschluss­an­trag einen garan­tier­ten Klein­kind­be­treu­ungs­platz für alle Kin­der von 0–3 Jahren.

 

Die Klein­kind­be­treu­ung bleibt wei­ter­hin ein hei­ßes Eisen. Bereits mehr­fach hat das Team Köl­len­sper­ger auf Miss­stän­de hin­ge­wie­sen und Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge gemacht. Urlaubs- und Krank­heits­re­ge­lung, Bezah­lung und Ver­trä­ge des Per­so­nals sowie das Tarif­sys­tem waren eini­ge The­men, auf die Maria Eli­sa­beth Rie­der vom Team Köl­len­sper­ger auf­merk­sam gemacht hat.

Nun war­tet das Team mit einem neu­en Vor­schlag auf: einen garan­tier­ten Betreu­ungs­platz gesetz­lich zu verankern.

“In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gibt es bereits seit 2013 einen Rechts­an­spruch auf einen Platz in einer Kin­der­ta­ges­stät­te oder bei einer Tages­mut­ter”, erklärt Rieder.

In Süd­ti­rol steigt der Bedarf an Klein­kind­be­treu­ungs­plät­zen ste­tig, nicht zuletzt durch die jüngs­te Geset­zes­än­de­rung, dass Kin­der im Jahr, in dem sie in den Kin­der­gar­ten kom­men, das drit­te Lebens­jahr voll­enden. Nicht alle Süd­ti­ro­ler Gemein­den bie­ten Betreu­ungs­plät­ze an. In vie­len Ein­rich­tun­gen gibt es lan­ge War­te­lis­ten. “Fami­li­en haben kei­ne Pla­nungs­si­cher­heit. Vor allem für Frau­en wird damit der Wie­der­ein­stieg in den Beruf erschwert. Aber nicht nur Kin­der von Erwerbs­tä­ti­gen, auch sozi­al benach­tei­lig­te Kin­der soll­ten eine Betreu­ungs­ein­rich­tung besu­chen kön­nen. Sel­ten gibt es Plät­ze für Kin­der, deren Eltern nicht arbei­ten, obwohl auch Kin­der aus die­sen Fami­li­en in bestimm­ten Fäl­len pro­fes­sio­nel­le Betreu­ung benö­ti­gen wür­den.” so Rieder.

Aus die­sen Grün­den möch­te das Team Köl­len­sper­ger die Lan­des­re­gie­rung dazu ver­pflich­ten, das Anrecht auf einen Klein­kind­be­treu­ungs­platz für alle Kin­der von 0–3 Jah­ren gesetz­lich festzuschreiben.

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