Die öffentlichen Bediensteten warten derzeit bis zu 27 Monate auf die Auszahlung ihrer Abfertigung. Das Team Köllensperger fordert das Land auf, die Abfertigung vorzustrecken.
Durch das Dekret “Salva Italia 2011” wurden die Zeiträume für die Auszahlung der Abfertigung für öffentliche Bedienstete bei Arbeitsunfähigkeit, Ableben oder freiwilliger Kündigung bedeutend verlängert. Im Jahr 2014 wurde durch das Stabilitätsgesetz ergänzt, dass die Auszahlung der Abfertigung bei Pensionierung in bis zu drei Raten erfolgt. Die Bürger/innen erhalten die Abfertigung in einer einzigen Rate, falls der Betrag € 50.000 nicht überschreitet. Vor der „Legge di Stabilità 2014“ betrug diese Grenze € 90.000. Die Auszahlung erfolgt hingegen in zwei Raten, wenn der Betrag der Abfertigung zwischen 50.000 und 100.000 € liegt und in drei Raten, falls der Betrag über € 100.000 liegt.
“Abgesehen davon, dass es nicht zumutbar ist, so lange auf das verdiente und selbst eingezahlte Geld zu warten, liegt hier eine Ungleichbehandlung des öffentlichen und privaten Sektors vor”, erklärt Maria Elisabeth Rieder.
Im Privatsektor wird die Abfertigung mit Ende des Arbeitsverhältnisses — etwa mit dem letzten Gehalt — ausbezahlt. Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof, ob diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig oder laut Artikel 81 der Verfassung zulässig ist.
Das Team Köllensperger fordert in einem Beschlussantrag, dass die Landesverwaltung die Abfertigung der öffentlichen Angestellten bei Dienstaustritt vorstreckt. Dies ist nämlich in der Personalordnung des Landes vorgesehen.
“Wer in den Ruhestand tritt, soll auch seine Abfertigung erhalten”, sind sich Rieder und Fraktionssprecher Paul Köllensperger einig, vor allem da das Pensionsalter im Steigen begriffen ist.