Kundgebung (34)

FÜR SCHNELLERE AUSZAHLUNG DER ABFERTIGUNG IM ÖFFENTLICHEN SEKTOR

Die öffent­li­chen Bediens­te­ten war­ten der­zeit bis zu 27 Mona­te auf die Aus­zah­lung ihrer Abfer­ti­gung. Das Team Köl­len­sper­ger for­dert das Land auf, die Abfer­ti­gung vorzustrecken.

Durch das Dekret “Sal­va Ita­lia 2011” wur­den die Zeit­räu­me für die Aus­zah­lung der Abfer­ti­gung für öffent­li­che Bediens­te­te bei Arbeits­un­fä­hig­keit, Able­ben oder frei­wil­li­ger Kün­di­gung bedeu­tend ver­län­gert. Im Jahr 2014 wur­de durch das Sta­bi­li­täts­ge­setz ergänzt, dass die Aus­zah­lung der Abfer­ti­gung bei Pen­sio­nie­rung in bis zu drei Raten erfolgt. Die Bürger/innen erhal­ten die Abfer­ti­gung in einer ein­zi­gen Rate, falls der Betrag € 50.000 nicht über­schrei­tet. Vor der „Leg­ge di Sta­bi­li­tà 2014“ betrug die­se Gren­ze € 90.000. Die Aus­zah­lung erfolgt hin­ge­gen in zwei Raten, wenn der Betrag der Abfer­ti­gung zwi­schen 50.000 und 100.000 € liegt und in drei Raten, falls der Betrag über € 100.000 liegt.

“Abge­se­hen davon, dass es nicht zumut­bar ist, so lan­ge auf  das ver­dien­te und selbst ein­ge­zahl­te Geld zu war­ten, liegt hier eine Ungleich­be­hand­lung des öffent­li­chen und pri­va­ten Sek­tors vor”, erklärt Maria Eli­sa­beth Rieder. 

Im Pri­vat­sek­tor wird die Abfer­ti­gung mit Ende des Arbeits­ver­hält­nis­ses — etwa mit dem letz­ten Gehalt — aus­be­zahlt. Der­zeit prüft der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof, ob die­se Ungleich­be­hand­lung ver­fas­sungs­wid­rig oder laut Arti­kel 81 der Ver­fas­sung zuläs­sig ist.

Das Team Köl­len­sper­ger for­dert in einem Beschluss­an­trag, dass die Lan­des­ver­wal­tung die Abfer­ti­gung der öffent­li­chen Ange­stell­ten bei Dienstaus­tritt vor­streckt. Dies ist näm­lich in der Per­so­nal­ord­nung des Lan­des vorgesehen.

“Wer in den Ruhe­stand tritt, soll auch sei­ne Abfer­ti­gung erhal­ten”, sind sich Rie­der und Frak­ti­ons­spre­cher Paul Köl­len­sper­ger einig, vor allem da das Pen­si­ons­al­ter im Stei­gen begrif­fen ist.

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