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Glei­cher Lohn für glei­che Arbeit

Das Team K hat einen Gesetz­ent­wurf mit ver­schie­de­nen Maß­nah­men zur Frau­en­be­schäf­ti­gung ein­ge­reicht. Begüns­ti­gun­gen für Unter­neh­men, die Lohn­trans­pa­renz gewähr­leis­ten, Vor­schlä­ge zur Wie­der­ein­glie­de­rung in den Beruf und Anlauf­stel­len für Frau­en in den Arbeits­ver­mitt­lungs­zen­tren sind eini­ge der kon­kre­ten Schrit­te, die im Gesetz­ent­wurf vor­ge­se­hen sind.

Das Süd­ti­ro­ler Gleich­stel­lungs­ge­setz ist aus dem Jah­re 2010 und des­halb ist es an der Zeit, das Gesetz zu eva­lu­ie­ren und anzu­pas­sen. “Das Team K Frau­en-don­ne setzt sich seit sei­nem Beginn für die Bekämp­fung und Über­win­dung des Gen­der Pay Gap ein. Bereits 2019 haben wir im Land­tag einen Beschluss­an­trag dazu ein­ge­reicht. Die­ser Gesetz­ent­wurf bie­tet nun kon­kre­te Maß­nah­men und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen, die die Team K Frau­en-don­ne mit­ein­an­der für Süd­ti­rol erar­bei­tet haben”, führt Paul Köl­len­sper­ger in die Geset­zes­in­itia­ti­ve ein.

“17% — die­se Zahl haben wir am Frei­tag anläss­lich des Equal Pay Day wie­der häu­fig gehört. 17%, das ist der Gen­der Pay Gap, also die Lohn­dif­fe­renz zwi­schen den Geschlech­tern, in Süd­ti­rol. Seit Jah­ren ist die­se Zahl unver­än­dert. Die Gleich­be­rech­ti­gung und Frau­en­be­schäf­ti­gung haben durch die Pan­de­mie gro­ße Rück­schrit­te gemacht, des­halb gilt es nun umso mehr nach vor­ne zu schau­en und sich kon­kre­te Maß­nah­men zum Ziel zu machen. Es braucht eine gesetz­li­che Grund­la­ge und prak­ti­sche, umsetz­ba­re Schrit­te, damit sich in die­sem Bereich end­lich etwas tut”, erklärt Abge­ord­ne­te Maria Eli­sa­beth Rie­der die Grund­über­le­gung hin­ter dem Gesetzentwurf.

Das Augen­merk bei die­sem Gesetz­ent­wurf liegt auf der Bekämp­fung und Über­win­dung des Gen­der Pay Gap durch ver­schie­de­ne Maß­nah­men. So sol­len Unter­neh­men, die aktiv den Gen­der Pay Gap bekämp­fen, in den Genuss von IRAP-Redu­zie­run­gen kom­men. Bei allen öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen wer­den zudem Para­me­ter ein­ge­führt, die die­se Unter­neh­men bevor­zugt behan­deln. Erkenn­bar sind die­se Unter­neh­men durch einen Ein­trag in das neu zu schaf­fen­de Lan­des­ver­zeich­nis. “Damit aber nicht ein Über­maß an Büro­kra­tie und Kon­trol­le ent­ste­hen, braucht es ein Instru­ment, dass die Daten der Unter­neh­men sam­melt und even­tu­ell eine Zer­ti­fi­zie­rung aus­stellt. Benö­tigt wer­den Daten über die Situa­ti­on des männ­li­chen und weib­li­chen Per­so­nals, unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung von Daten über Aus­bil­dung, beruf­li­chen Auf­stieg, Wech­sel der Lauf­bahn oder Qua­li­fi­ka­ti­on, das berei­nig­te Ein­kom­men und even­tu­el­ler Zula­gen und Prä­mi­en”, erklärt Mar­ga­reth Fink, Spre­che­rin des Team K Frauen-donne.

In der Schweiz kommt zur Über­prü­fung des Gen­der Pay Gap das Tool „Logib“ zum Ein­satz. Dabei han­delt es sich um ein com­pu­ter­ge­steu­er­tes Pro­gramm, das auf sta­tis­ti­sche Metho­den basiert, wel­ches einem Unter­neh­men erlaubt fest­zu­stel­len, wie groß die Lohn­un­gleich­heit in ihrem Unter­neh­men ist und wel­che Tei­le davon sich nicht durch Unter­schie­de in den per­sön­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen der Mit­ar­bei­ten­den oder in stel­len­be­zo­ge­nen Merk­ma­len erklä­ren las­sen, son­dern durch das Geschlecht bedingt sind. Ein ähn­li­ches Tool könn­te das Land für Süd­ti­rol ent­wi­ckeln. Natür­lich ist es wich­tig, dass auf die Unter­neh­men kein gro­ßer büro­kra­ti­scher Mehr­auf­wand hinzukommt.

Außer­dem ent­hält der Gesetz­ent­wurf spe­zi­fi­sche Maß­nah­men zur Wie­der­ein­glie­de­rung von Frau­en in den Arbeits­markt. “Wir wis­sen, dass in den ers­ten drei Lebens­jah­ren der Kin­der in Süd­ti­rol ca. 1000 Frau­en jähr­lich aus dem Beruf aus­schei­den. Hier han­delt es sich um Frau­en mit ver­schie­dens­ten Qua­li­fi­ka­tio­nen. Eini­gen fällt es nicht leicht, nach Jah­ren der Eltern­schaft in den Beruf zurück­zu­keh­ren. Daher wer­den in unse­rem Ent­wurf spe­zi­fi­sche Aktio­nen, Kur­se, Wei­ter­bil­dun­gen, Umschu­lun­gen und Unter­stüt­zun­gen für Frau­en vor­ge­se­hen, die in den Arbeits­markt zurück­keh­ren wol­len”, so Rie­der. Eine geziel­te Anlauf­stel­le für Frau­en in den Arbeits­ver­mitt­lungs­zen­tren run­det die­se Maß­nah­me ab.

Der Gesetz­ent­wurf wur­de anläss­lich des Equal Pay Day ein­ge­reicht und war­tet nun auf sei­ne Behand­lung im zustän­di­gen Gesetz­ge­bungs­aus­schuss. Dafür muss auch der Rat der Gemein­den sein Gut­ach­ten abge­ben. Auch wenn der Gesetz­ent­wurf ver­mut­lich in die­ser Legis­la­tur nicht mehr in den Land­tag kommt, so wird zumin­dest im Aus­schuss dar­über dis­ku­tiert und wir hören die Mei­nun­gen der ande­ren Frak­tio­nen im Land­tag. “Gera­de bei frau­en­spe­zi­fi­schen The­men ist es wich­tig, dass sie ins Gespräch gebracht und bewusst gemacht wer­den”, schlie­ßen Rie­der, Fink und Köl­len­sper­ger ab.

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