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Kei­ne Anglei­chung der Eltern­zei­ten der Pri­vat­wirt­schaft an den öffent­li­chen Dienst 

Der Begeh­rens­an­trag zur Anpas­sung der Eltern­zeit in der Pri­vat­wirt­schaft an jene des öffent­li­chen Diens­tes wur­de im  Regio­nal­rat mit den Stim­men der SVP-Lega Mehr­heit abge­lehnt. Mit dem Vor­schlag soll­te die ita­lie­ni­sche Regie­rung auf­ge­for­dert wer­den, gesetz­lich aktiv zu wer­den, um die Eltern­zei­ten gleich­zu­stel­len. Maria Eli­sa­beth Rie­der, Land­tags­ab­ge­ord­ne­te des Team K, ist ver­är­gert über den Aus­gang der Abstimmung.

“Vertreter:innen der Mehr­heit beto­nen immer die Wich­tig­keit der  Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf. Obwohl die Anglei­chung der Elten­zei­ten  auch von SVP-Ver­tre­te­rin­nen als wich­ti­ges Ziel  immer wie­der ange­kün­digt wur­de, stimm­te die SVP-Lega im Regio­nal­rat jetzt dage­gen, dar­über bin ich sehr ent­täuscht”, sagt Maria Eli­sa­beth Rie­der zum Ergeb­nis der Abstimmung.

Als Arbeitnehmer:in in der Pri­vat­wirt­schaft oder im öffent­li­chen Dienst ange­stellt zu sein, bedeu­tet in vie­len Berei­chen eine gro­ße Ungleich­heit. Dies gilt ins­be­son­de­re beim The­ma Eltern­zeit und War­te­stän­de aus Erzie­hungs­grün­den. Neben der obli­ga­to­ri­schen Mut­ter­schaft kön­nen Frau­en in der Pri­vat­wirt­schaft zusätz­lich sechs Mona­te Eltern­zeit zu 30% Besol­dung inklu­si­ven Ren­ten­bei­trä­gen und Sozi­al­ab­ga­ben bean­spru­chen. Aller­dings gilt die Besol­dung und die Ein­zah­lung die­ser Bei­trä­ge nur für sechs Monate. 

Öffent­lich Bediens­te­te, die über den Bereichs­über­grei­fen­den Kol­lek­tiv­ver­trag (BüKV) bezahlt wer­den, wer­den bes­ser behan­delt.   So steht ihnen neben der obli­ga­to­ri­schen Mut­ter­schaft für jedes Kind noch eine zusätz­li­che Eltern­zeit von maxi­mal elf Mona­ten zu. Die Besol­dung erfolgt hier im Aus­maß von 30% für maxi­mal 8 Mona­te. Außer­dem haben öffent­li­che Bediens­te­te die Mög­lich­keit, einen War­te­stand für wei­te­re zwei Jah­re zu bean­spru­chen. Wäh­rend die­ser Zeit wer­den für sie die gesam­ten Pen­si­ons­bei­trä­ge ein­ge­zahlt. Im Pri­vat­be­reich ist es der­zeit so, dass vie­le Frau­en, die län­ger zu Hau­se blei­ben wol­len, im Ein­ver­neh­men mit dem Arbeit­ge­ber kün­di­gen, um die Arbeits­lo­sen­un­ter­stüt­zung zu nutzen. 

“Um die­se ungüns­ti­ge Situa­ti­on zu ver­än­dern, wäre eine Anglei­chung der Eltern­zei­ten der im Pri­vat­sek­tor Ange­stell­ten an jene des öffent­li­chen Diens­tes not­wen­dig, die­se wäre ein Schritt in die­se Rich­tung gewe­sen, lei­der wur­de er nicht gegan­gen”, sagt María Eli­sa­beth Rie­der abschlie­ßend.

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