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Recht auf einen Klein­kind­be­treu­ungs­platz  — abgelehnt

Das Recht auf einen Klein­kind­be­treu­ungs­platz fest­zu­schrei­ben — dies war das Anlie­gen der Team K Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Maria Eli­sa­beth Rie­der in die­ser Land­tags­sit­zungs­wo­che. Mit einem ent­spre­chen­den Beschluss­an­trag for­der­te sie die Lan­des­re­gie­rung zudem auf, die Gemein­den zur regel­mä­ßi­gen Erhe­bung des Bedarfs an Kin­der­be­treu­ungs­plät­zen zu ver­pflich­ten. Der Antrag wur­de von der Mehr­heit abgelehnt.

“Wenn Eltern eine Absa­ge für die Klein­kind­be­treu­ung bekom­men, wis­sen wir, dass die Müt­ter ihren Arbeits­platz nicht antre­ten kön­nen”, berich­tet Maria Eli­sa­beth Rie­der im Land­tag.  „Vor allem in den grö­ße­ren Gemein­den gibt es lan­ge War­te­lis­ten und es fehlt an Betreu­ungs­plät­zen, obwohl dies gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist. Laut einem Beschluss der Lan­des­re­gie­rung aus dem Jahr 2019 muss jede Gemein­de den Bedarf an Betreu­ungs­plät­zen für Klein­kin­der ermit­teln und für min­des­tens 15 Pro­zent der Kin­der im Alter von 0 bis 3 Jah­ren Plät­ze garan­tie­ren“, weiß die Team K Abge­ord­ne­te Maria Eli­sa­beth Rie­der,   „die stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten zwin­gen jedoch sehr oft bei­de Eltern­tei­le dazu, berufs­tä­tig zu sein. Eine flä­chen­de­cken­de und ver­läss­li­che Kin­der­be­treu­ung ist somit drin­gen­der denn je und die bestehen­de Rege­lung, wel­che eine Betreu­ungs­ga­ran­tie von 15% für Kin­der im Alter von 0–3 Jah­ren vor­sieht, reicht nicht mehr aus“, wes­halb die Team K Abge­ord­ne­temit ihrem Antrag sowohl die Gemein­den als auch das Land in die Pflicht nimmt, bereits bestehen­de Ein­rich­tun­gen aus­zu­bau­en, neue Struk­tu­ren zu schaf­fen und ent­spre­chend der Nach­fra­ge zu sichern, so wie es der Gleich­stel­lungs­ak­ti­ons­plan Süd­ti­rol fest­schreibt. Trotz kla­rer gesetz­li­cher Vor­ga­ben set­zen nicht alle Gemein­den die­se Richt­li­ni­en um. Theo­re­tisch müss­ten säu­mi­ge Gemein­den bei der Finan­zie­rung Abzü­ge hin­neh­men. Prak­tisch fin­det dies jedoch in eini­gen Gemein­den nicht statt.  “Es ist für mich unver­ständ­lich, dass alle Vor­schlä­ge, die ich hier vor­ge­legt habe, von der Mehr­heit abge­lehnt wur­den, obwohl die Lan­des­rä­tin Pamer am Anfang der Legis­la­tur ange­kün­digt hat, dass sie das  Recht auf einen Klein­kind­be­treu­ungs­platz fest­schrei­ben will.”, so die Team K Abge­ord­ne­te Maria Eli­sa­beth Rie­der zur Ableh­nung ihres Beschlussantrages.

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