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Süd­ti­rol zieht nicht nur wegen sei­ner schö­nen Land­schaft Tou­ris­ten an, son­dern auch wegen sei­ner Pflegeeinrichtungen.

In Süd­ti­ol gibt es eine brei­te Palet­te an Ange­bo­ten und Diens­ten für die Pfle­ge älte­rer Men­schen. Die­se rei­chen von finan­zi­el­len Unter­stüt­zun­gen wie dem Pfle­ge­geld und Leis­tun­gen der finan­zi­el­len Sozi­al­hil­fe bis hin zu ver­schie­de­nen Wohn- und Betreuungsformen.

Viel­fäl­ti­ge Pflegeoptionen

Zu den Mög­lich­kei­ten gehö­ren die per­ma­nen­te Auf­nah­me in Senio­ren­wohn­hei­me, die Unter­stüt­zung durch pri­va­te Pfle­ge­kräf­te (Bad­an­ti), das Beglei­te­te und Betreu­te Woh­nen, und spe­zi­fi­sche Leis­tun­gen wie Essen auf Rädern, Senio­ren­men­sen, Tages­hei­me und Haus­pfle­ge­diens­te. Außer­dem gibt es diver­se Pro­jek­te, die auf die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se älte­rer Men­schen zuge­schnit­ten sind.

Kos­ten und Finan­zie­rung des Betreu­ten Wohnens

Die Kos­ten für das Beglei­te­te und Betreu­te Woh­nen wer­den über einen Tages­satz abge­rech­net, der sich aus den Begleit- und Betreu­ungs­kos­ten, den Woh­nungs­kos­ten, den Haus­wirt­schafts­kos­ten und den Kos­ten für die Mahl­zei­ten zusam­men­setzt. Die betreu­ten bzw. beglei­te­ten Per­so­nen betei­li­gen sich an die­sen Kos­ten. Zur Deckung des Tarifs kann auch das Pfle­ge­geld her­an­ge­zo­gen wer­den. Soll­te das Ein­kom­men und Ver­mö­gen der betrof­fe­nen Per­so­nen nicht aus­rei­chen, wird auf das Ein­kom­men und Ver­mö­gen der Kin­der zurück­ge­grif­fen. Reicht auch die­ses nicht aus, über­nimmt die Wohn­sitz­ge­mein­de den unge­deck­ten Teil der Kosten.

War­te­lis­te und Punktesystem

Die Posi­ti­on auf der War­te­lis­te für Pfle­ge­plät­ze wird durch ein Punk­te­sys­tem errech­net. Die Punk­te wer­den auf­grund des Pfle­ge- und Betreu­ungs­be­darfs, der fami­liä­ren und sozia­len Situa­ti­on, des Datums des Auf­nah­me­an­trags und der Ansäs­sig­keit ver­ge­ben. Die­ses Sys­tem soll sicher­stel­len, dass die Pfle­ge­plät­ze gerecht ver­teilt wer­den und die Bedürf­tig­keit der Antrag­stel­ler berück­sich­tigt wird.

Wohn­sitz­ver­le­gung und sozia­le Leistungen

Vie­le Men­schen, die einen Zweit­wohn­sitz in Süd­ti­rol haben, ent­schei­den sich im höhe­ren Alter oder im Ren­ten­al­ter, ihren Haupt­wohn­sitz nach Süd­ti­rol zu ver­le­gen, um in den Genuss der sozia­len Leis­tun­gen und von Plät­zen in Senio­ren­hei­men zu kom­men. Beson­ders in Gemein­den mit vie­len Zweit­woh­nun­gen ist dies ein häu­fig beob­ach­te­tes Phä­no­men. Älte­re Eigen­tü­me­rIn­nen ver­le­gen ihren Wohn­sitz nach Süd­ti­rol, um von den umfang­rei­chen Pfle­ge- und Betreu­ungs­an­ge­bo­ten zu profitieren.

Anfra­ge an die zustän­di­ge Landesrätin

Ange­sichts die­ser Situa­ti­on habe ich eine Anfra­ge an die zustän­di­ge Lan­des­rä­tin gestellt, um mehr über die genau­en Rege­lun­gen und die Hand­ha­bung der Wohn­sitz­ver­le­gun­gen zu erfahren.

SALTO hat über mei­ne jüngs­te Anfra­ge berich­tet: Der Zusam­men­hang zwi­schen Senio­ren­wohn­hei­men und Tou­ris­mus in Süd­ti­rol. Beson­ders in Gemein­den mit vie­len Zweit­woh­nun­gen ver­le­gen Eigentümer:innen im Alter ihren Wohn­sitz nach Süd­ti­rol, um in den Genuss der sozia­len Leis­tun­gen und von Plät­zen in Senio­ren­hei­men zu kom­men. Eine Ent­wick­lung, die wir auf jeden Fall im Blick behal­ten müssen.

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