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Wel­chen Stel­len­wert hat die Kleinkindbetreuung?

Eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Klein­kind­be­treu­ung in Süd­ti­rol — das war das Anlie­gen des Team K in die­ser Land­tags­sit­zungs­wo­che. Höhe­re Löh­ne für Klein­kind­be­treue­rin­nen, mehr Plät­ze und Pla­nungs­si­cher­heit für die Sozi­al­ge­nos­sen­schaf­ten sind seit Jah­ren die zen­tra­len Anlie­gen. Doch auch dies­mal erteil­te die Mehr­heit dem Beschluss­an­trag wie­der eine Abfuhr.

 

“Es liegt an der Poli­tik, die idea­len Vor­aus­set­zun­gen für eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Klein­kind­be­treu­ung in Süd­ti­rol zu schaf­fen. Vie­les wird von der Lan­des­rä­tin medi­en­wirk­sam ange­kün­digt und ver­spro­chen, die Situa­ti­on ist aber nach wie vor pre­kär. Klein­kind­be­treue­rIn­nen kom­men mit ihrem Gehalt kaum über die Run­den, sie kön­nen ihre Lebens­kos­ten nicht stem­men. Die Sozi­al­ge­nos­sen­schaf­ten sind kaum in der Lage, die Füh­rungs­kos­ten der Klein­kind­be­treu­ung zu den aktu­el­len Aus­schrei­bungs­be­din­gun­gen zu bezah­len. Ohne Arbeits­ver­trag erhal­ten die Fami­li­en kei­nen Platz in der Klein­kind­be­treu­ung, ohne Platz kön­nen sie kei­nen Arbeits­ver­trag abschlie­ßen”, beschreibt Maria Eli­sa­beth Rie­der die zen­tra­len Schwie­rig­kei­ten und Anliegen.

In der aktu­el­len Land­tags­sit­zungs­wo­che mach­ten das Team K und die grü­ne Frak­ti­on die Klein­kind­be­treu­ung zum The­ma, unter­stützt vom Lan­des­ver­band der Sozi­al­be­ru­fe. Lei­der wur­den bei­de Beschluss­an­trä­ge abgelehnt.

Seit Maria Eli­sa­beth Rie­der im Land­tag sitzt, ist die Klein­kind­be­treu­ung eines ihrer Haupt­an­lie­gen. Unzäh­li­ge Beschluss­an­trä­ge und Anfra­gen hat sie dazu ver­fasst. Bereits im Sep­tem­ber 2019 fand eine gro­ße Anhö­rung zur Klein­kind­be­treu­ung statt, die von allen Oppo­si­ti­ons­par­tei­en gemein­sam orga­ni­siert wur­de. Klein­kind­be­treue­rIn­nen, Eltern, Gemein­de­ver­tre­te­rIn­nen und Ver­tre­te­rIn­nen von Sozi­al­ge­nos­sen­schaf­ten und Gewerk­schaf­ten kamen zu Wort. Die The­men waren die­sel­ben, die uns noch heu­te beglei­ten. Die unzu­rei­chen­de Bezah­lung der Betreue­rIn­nen, die feh­len­den Plät­ze in man­chen Gemein­den und die hohen Kos­ten für die Sozi­al­ge­nos­sen­schaf­ten. betref­fen. Der Tenor lau­te­te bereits damals: Bei den Kleins­ten darf nicht gespart wer­den. Getan hat sich seit­her wenig.

Der maxi­ma­le Stun­den­satz für eine Kita mit weni­ger als 10 Plät­zen beträgt 14€, für jene mit mehr als 10 Plät­zen 12€. Es ist aller­dings kein Min­dest­stun­den­satz vor­ge­schrie­ben, wes­halb es vor­kommt, dass Klein­kind­be­treu­ungs­diens­te auch mit 10€ oder weni­ger pro Betreu­ungs­stun­de aus­ge­schrie­ben wer­den. Von die­sen ver­an­schlag­ten Stun­den­ta­ri­fen wird ein Teil (min. 0,90€-max. 3,65€) von den Fami­li­en, der Rest zu glei­chen Tei­len von Gemein­de und Land getra­gen. Die Trä­ger­kör­per­schaf­ten der Klein­kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen müs­sen also laut genann­tem Beschluss mit dem ver­an­schlag­ten Stun­den­satz für Mahl­zei­ten und Hygie­ne­pro­duk­te auf­kom­men, eben­so müs­sen sie alle wei­te­ren Kos­ten für die Ein­rich­tung und das Betreu­ungs­per­so­nal tragen.

In vie­len päd­ago­gi­schen Berei­chen feh­len Fach­kräf­te. Die Qua­li­täts­stan­dards legen genau fest, wel­che Aus­bil­dung die Arbeits­kräf­te in den Klein­kind­be­treu­ungs­diens­ten vor­wei­sen müs­sen. Die Aus­bil­dung zum/zur Kleinkindbetreuer/in dau­ert ein Jahr und setzt ent­we­der das Matu­ra­di­plom oder das Diplom der Aus­bil­dung zum/zur Sozialbetreuer/in voraus.

Vor etwa einem Jahr hat die Lan­des­re­gie­rung eine neue Aus­bil­dungs­schie­ne ein­ge­führt, die den Beruf der Klein­kind­be­treue­rIn­nen wesent­lich unat­trak­ti­ver macht. Mit eben­so einem Jahr Aus­bil­dung und den­sel­ben Vor­aus­set­zun­gen kann die Qua­li­fi­ka­ti­on zum/zur päd­ago­gi­schen Mitarbeiter/in im Kin­der­gar­ten erlangt wer­den. Wäh­rend die meis­ten Klein­kind­be­treue­rIn­nen mit pri­va­tem Tarif­ver­trag von den Sozi­al­ge­nos­sen­schaf­ten beschäf­tigt wer­den, haben die päd­ago­gi­schen Mit­ar­bei­te­rIn­nen Zugang zum öffent­li­chen Dienst im Kin­der­gar­ten. Nicht nur finan­zi­ell, son­dern auch was Arbeits­zeit und Rah­men­be­din­gun­gen anbe­langt sind die Stel­len im Kin­der­gar­ten attraktiver.

Die Lan­des­re­gie­rung kün­dig­te auch an, die Gehäl­ter anzu­pas­sen, doch wie bei vie­len Lohn­ver­hand­lun­gen ist auch hier nichts gesche­hen. Die Sozi­al­ge­nos­sen­schaf­ten sehen sich einem mas­si­ven Per­so­nal­man­gel aus­ge­setzt, der nun durch die neue Aus­bil­dung zusätz­lich ver­stärkt wird. Aus eige­ner Kraft kön­nen sie dem Per­so­nal kein bes­se­res Gehalt anbie­ten, da, wie bereits erwähnt, die Stun­den­sät­ze kaum die effek­ti­ven Kos­ten decken.

“Vor die­sem Hin­ter­grund ist es klar, dass die Lan­des­re­gie­rung hier tätig wer­den muss. Es reicht nicht, die Klein­kind­be­treu­ungs­diens­te aus­zu­bau­en – in den letz­ten zehn Jah­ren hat sich die Zahl der Ein­rich­tun­gen ver­dop­pelt -, sie müs­sen per­so­nell, struk­tu­rell und finan­zi­ell auf­ge­wer­tet und unter­stützt wer­den”, so Rie­der. Der Beschluss­an­trag des Team K beinhal­te­te ver­schie­de­ne For­de­run­gen, so das Recht auf einen Klein­kind­be­treu­ungs­platz, einen Min­dest­stun­den­satz für die Aus­schrei­bun­gen, höhe­re Löh­ne für die Klein­kind­be­treue­rIn­nen und die Erar­bei­tung eines lang­fris­ti­gen Gesamt­kon­zepts für die Klein­kind­be­treu­ungs­diens­te. Die Mehr­heit erklär­te, die für den Herbst geplan­te Anhö­rung im Land­tag abzu­war­ten und lehn­te die For­de­run­gen, die von der gesam­ten Oppo­si­ti­on geteilt wur­den, ab.

 

 

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