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Wohn­bau­för­de­rung: Ullis Tur­bo gegen lan­ge War­te­zei­ten – stimmt das?

“Die­se Woche wur­den in der Sit­zung der Lan­des­re­gie­rung Maß­nah­men zur Ver­ein­fa­chung der Bear­bei­tung der Anträ­ge der Wohn­bau­för­de­rung beschlos­sen, doch lei­der sind die­se Ände­run­gen nicht der gro­ße Wurf”, meint Maria Eli­sa­beth Rie­der vom Team K.

Eine die­ser Maß­nah­men beinhal­tet die Strei­chung der Ober­gren­ze für die Zusatz­flä­che, die für die Zulas­sung zur Wohn­bau­för­de­rung erfor­der­lich ist. Dies bedeu­tet, dass weni­ger Unter­la­gen bei der Bean­tra­gung der Wohn­bau­för­de­rung ein­ge­reicht wer­den müs­sen, was zwei­fel­los im Inter­es­se der Antragsteller:innen liegt. Trotz die­ser lobens­wer­ten Initia­ti­ve stellt sich jedoch die Fra­ge, inwie­weit die War­te­zei­ten auf die Aus­zah­lung der Wohn­bau­för­de­rung durch die­se Maß­nah­me tat­säch­lich ver­kürzt wer­den können. 

Ein wei­te­rer Punkt betrifft die Ände­rung in Bezug auf die Vor­la­ge der Bank­ga­ran­tie. Bis­her muss­te die Garan­tie um 30 % höher sein als der Förderungsbeitrag,diese Pro­zent­zahl wur­de nun auf 15% redu­ziert. Das heißt, bei einem För­der­bei­trag von 40.000€ muss­te bis­her eine Bank­ga­ran­tie über 52.000€ vor­ge­legt wer­den. Bei einem aktu­el­len Zins­satz von ca. 5% kos­tet die­se Garan­tie den Antrag­stel­len­den gan­ze 7.800€ an Zin­sen bei drei Jah­ren War­te­zeit. Somit redu­zier­te sich der Lan­des­bei­trag von 40.000€ auf 32.200€. 

Maria Eli­sa­beth Rie­der zeigt sich über­rascht: Wenn nun die Wohn­bau­lan­des­rä­tin Ulli Mair meint, mit der Redu­zie­rung der Bank­ga­ran­tie von 30% auf 15 % den ganz gro­ßen Wurf zu erzie­len, dann fra­ge ich mich, ob das nicht nur das soge­nann­te Fei­gen­blatt ist. Denn laut mei­ner Rech­nung spa­ren sich die Antragsteller:innen bei genann­tem Bei­spiel mit die­ser Maß­nah­me in drei Jah­ren 900 €, das heißt, gan­ze 300 € im Jahr. Hier vom gro­ßen Wurf zu spre­chen, fin­de ich etwas übertrieben.“

Maria Eli­sa­beth Rie­der hät­te sich hier mehr erwar­tet: „Das ist ein Trop­fen auf den hei­ßen Stein. Denn auf­recht bleibt, dass die Antragsteller:innen eine Bank­ga­ran­tie brau­chen, die Kos­ten tra­gen und die­se über lan­ge Zeit bestehen bleibt. Mein Vor­schlag zur Aus­la­ge­rung der Bear­bei­tung der Anträ­ge auf Wohn­bau­för­de­rung hät­te dazu bei­getra­gen, dass die Gesu­che der Jah­re 2022 und 2023 inner­halb die­ses Jah­res abge­ar­bei­tet wer­den kön­nen und bereits jetzt mit den Gesu­chen des Jah­res 2024 hät­te begon­nen wer­den kön­nen. Der Beschluss­an­trag wur­de jedoch in der letz­ten Sit­zungs­wo­che im Land­tag abge­lehnt. Dadurch hät­te man sich die­se Maß­nah­men spa­ren können.”

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