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Unsi­che­re Zei­ten für Eltern

Vie­le Kin­der sind unter den 16.876 Per­so­nen, die — Stand heu­te — unter Qua­ran­tä­ne ste­hen oder sich in häus­li­cher Iso­la­ti­on befin­den. Das Team K weist auf die­ses gro­ße Pro­blem für Eltern, die kei­ne Frei­stel­lung erhal­ten, hin.

 

Bei­de Eltern arbei­ten im Sani­täts­be­trieb, das Kind steht unter Qua­ran­tä­ne. Die Son­der­el­tern­zeit ist mit 31.12. aus­ge­lau­fen, wer nicht auf Urlaub zurück­grei­fen kann, steht vor Schwie­rig­kei­ten. “Dies ist nur ein Bei­spiel stell­ver­tre­tend für vie­le Eltern, die der­zeit vor der Her­aus­for­de­rung der Kin­der­be­treu­ung ste­hen”, sagt Maria Eli­sa­beth Rie­der vom Team K.

Es ist bekannt, dass der­zeit vie­le Kin­der­gar­ten- und Kitas­kin­der unter Qua­ran­tä­ne ste­hen, die Schu­len befin­den sich im Fern­un­ter­richt. Bis­her konn­ten Eltern die staat­li­che Son­der­el­tern­zeit in Anspruch neh­men, die am 31.12.2020 aus­lief und auch nur für rote Zonen galt. Die Eltern über­for­dert. “Für Arbeit­neh­me­rIn­nen gilt die Qua­ran­tä­ne als Kran­ken­stand, wenn sie nicht agi­le For­men des Arbei­tens anwen­den kön­nen. Bei Kin­dern ist das nicht so und folg­lich kön­nen auch nicht die gel­ten­den Rege­lun­gen für die Krank­heit der Kin­der in Anspruch genom­men wer­den”, erklärt Rieder.

Die Ver­län­ge­rung der staat­li­chen Son­der­el­tern­zeit wur­de zwar ange­kün­digt, wird sich aber auf­grund der Regie­rungs­kri­se erheb­lich ver­zö­gern. “Den Eltern ist dadurch nicht gehol­fen, auch wenn rück­wir­kend ange­sucht wer­den kann. Die Kin­der sind JETZT zu Hau­se und benö­ti­gen eine Betreu­ung”, so Rieder.

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