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Kein ein­heit­li­ches Tarifsystem

Der Beschluss­an­trag des Team K für ein ein­heit­li­ches Tarif­sys­tem in der Klein­kind­be­treu­ung wur­de heu­te im Land­tag mehr­heit­lich abgelehnt.

 

Bereits im Früh­jahr reich­te das Team K den Beschluss­an­trag “Ein­heit­li­ches Tarif­sys­tem in der Klein­kind­be­treu­ung” ein. Dar­in wur­de eine fixe monat­li­che Abrech­nung unter Berück­sich­ti­gung des wirt­schaft­li­chen Fak­tors der EEVE anstel­le eines Stun­den­ta­rifs gefor­dert. In kaum einem Gesell­schafts­be­reich wird nach Stun­den bezahlt. “Die Abrech­nung nach Stun­den bie­tet wenig Pla­nungs­si­cher­heit für die Sozi­al­ge­nos­sen­schaf­ten. Besucht das Kind aus Urlaubs- oder Krank­heits­grün­den die Ein­rich­tung nicht, gibt es kein Geld für die Sozi­al­ge­nos­sen­schaft”, erklärt Maria Eli­sa­beth Rie­der vom Team K. Das Tarif­mo­dell nach Stun­den bedeu­tet hohen büro­kra­ti­schen Auf­wand und stän­di­ges Rech­nen von Sei­ten der Fami­li­en, so etwa ob denn noch Urlaubs­ta­ge in Anspruch genom­men wer­den kön­nen. Außer­dem wis­sen Fami­li­en von Anfang an, mit wel­chen Kos­ten sie für den Dienst rech­nen müssen.

Sozi­al­ge­nos­sen­schaf­ten und Fami­li­en wür­den monat­li­che Fix­prei­se, gestaf­felt nach Ein­kom­men und Voll- oder Teil­zeit­be­such begrü­ßen, wie sie bereits von eini­gen Betriebs­kin­der­ta­ges­stät­ten ange­wandt werden.

Lei­der fand der Antrag wie so oft kei­ne Mehr­heit im Land­tag. In der Dis­kus­si­on wur­de auch die unzu­rei­chen­de Ent­loh­nung des Per­so­nals ange­spro­chen und die Kom­ple­xi­tät des Abrech­nungs­sys­tems betont. Die Lan­des­re­gie­rung hält jedoch am ein­ge­schla­ge­nen Kurs fest.

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