Im Zuge der Präsentation des Kunstwerkes „denk-mal Bürokratie“ haben Generalsekretär Alfred Valentin und sein Team die Kandidatinnen und Kandidaten für die bevorstehenden Landtagswahlen aufgerufen, konkrete Vorschläge zur Eindämmung der „Zettelwirtschaft“ zu unterbreiten.
Maria Elisabeth Rieder, Kandidatin des Teams Köllensperger ist dieser Einladung am Montag als eine der Ersten gefolgt und hat einen sehr konkreten Vorschlag zur Vereinfachung der Berechnung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten in die Urne eingeworfen.
Konkrete Vorschläge, statt rumjammern!
„Für die Berechnung der Elternbeiträge müssen Eltern aktuell ihre finanzielle Gesamtsituation offenlegen, wobei die EEVE allein nicht ausreicht, sondern zusätzlich Lohnstreifen, Darlehensauskünfte, Kontoauszüge, sogar die Sparbücher der zu betreuenden Kleinkinder vor den Beamten offengelegt werden müssen. Ein unangenehmer Zettelkrieg mit grenzwertigem Charakter, der in den meisten Fällen mehrere Behördengänge nach sich zieht, was für berufstätige Eltern nochmal schwieriger ist.“, bemängelt Maria Elisabeth Rieder.
Die langjährig Bedienstete im Gesundheitsbezirk Bruneck ist betriebsintern für die Organisation und Vergabe der Betreuungsplätze in den Tagesstätten für Kinder des Sanitätspersonals zuständig und wendet dort ein sehr einfaches Modell zur Berechnung der Elternbeiträge an:
Diese werden auf der Grundlage des Faktors der wirtschaftlichen Lage aus der sogenannten EEVE-der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung der bezugsberechtigten Eltern definiert.
Beispiel: Bei einem EEVE-Faktor bis 3,00 wird ein niedriger Elternbeitrag pro Stundentarif gewährt, während bei einem EEVE-Faktor ab 5,01 der höchste Beitrag Anwendung findet. Wird die EEVE nicht vorgelegt, erfolgt automatisch die Verrechnung des Höchsttarifes.
Die Vorteile dieses vereinfachten Berechnungsmodells liegen auf der Hand: Die Tarife sind sozial gestaffelt, der bürokratische Aufwand ist gering und die Eltern wissen von vornherein, wie hoch der ihnen zustehende Beitrag ist. Diese Maßnahme ließe sich auch auf andere Berechnungsfälle von Elternbeiträgen ausdehnen.