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Impf­pflicht mit Folgen

Ab dem 15. Dezem­ber gilt die Impf­pflicht im Bil­dungs­be­reich sowie in der Klein­kind­be­treu­ung. “Wie bereits bei der Impf­pflicht in den Gesund­heits­be­ru­fen kom­men erheb­li­che per­so­nel­le Schwie­rig­kei­ten zu Tage, die Leid­tra­gen­den sind wie­der ein­mal Kin­der, Jugend­li­che und die Eltern”, sagt Maria Eli­sa­beth Rieder.

 

Tages­müt­ter, Klein­kind­be­treue­rIn­nen, Kin­der­gärt­ne­rIn­nen, Lehr­per­so­nen — für die­se und wei­te­re Berufs­grup­pen gilt die Impf­pflicht ab 15. Dezem­ber. Es ist abzu­se­hen, dass es zu einem Per­so­nal­man­gel kommt, da die­se Beru­fe bereits seit Jah­ren um aus­ge­bil­de­tes Per­so­nal kämp­fen. “Höhe­re Gehäl­ter und die Attrak­ti­vi­tät der Beru­fe im Bil­dungs­be­reich wer­den seit Jah­ren erfolg­los dis­ku­tiert, nun droht zudem, dass vie­le Unge­impf­te den Beruf end­gül­tig an den Nagel hän­gen. Beson­ders schwer trifft es  Allein­er­zie­he­rin­nen”, warnt Rie­der. Für Fami­li­en könn­te dies die kom­plet­te Umstruk­tu­rie­rung ihres All­tags bedeu­ten. “Wenn die Tages­mut­ter plötz­lich aus­fällt oder die Kita wegen Per­so­nal­man­gel schlie­ßen muss, Groß­el­tern nicht zur Ver­fü­gung ste­hen, müs­sen die Eltern — meist die Müt­ter, die Kin­der betreu­en”, erklärt Rie­der. Gera­de bei den Tages­müt­tern und in den Kitas ist es prak­tisch unmög­lich Ersatz zu fin­den. Dar­aus resul­tiert, dass wei­te­re Arbeits­kräf­te von ihren Arbeits­plät­zen fern blei­ben, lang­fris­tig mög­li­cher­wei­se kom­plett aus­fal­len. Denn es ist mög­lich, dass man­che einen ande­ren Arbeits­platz — mit 3G — suchen und nicht mehr zurück­keh­ren.  “Durch die Impf­pflicht bestimm­ter Berufs­grup­pen, lei­der genau jener, die bereits per­so­nell unter­be­setzt sind, kom­men Fol­gen unge­ahn­ten Aus­ma­ßes auf uns zu”, fürch­tet Rie­der.  Wie kann dem ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den? Wie kann Fami­li­en — vor allem den Kin­dern — gehol­fen wer­den? Die­se Fra­gen müs­sen wir uns stel­len, es geht nicht an, dass Fami­li­en total allein gelas­sen werden.

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