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Recht auf Kleinkindbetreuungsplatz

Die Kin­der­be­treu­ung ist ein zen­tra­les The­ma, das nicht nur Fami­li­en betrifft, son­dern auch weit­rei­chen­de gesell­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen hat. Mit dem Beschluss der Lan­des­re­gie­rung Nr. 666 vom 30.07.2019 wur­de ein wich­ti­ger Schritt unter­nom­men, um die Betreu­ungs­plät­ze für Kin­der im Alter von 0 bis 3 Jah­ren zu regeln und zu garan­tie­ren. Den­noch zei­gen aktu­el­le Daten und Stu­di­en, dass die vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten nicht aus­rei­chen, um den Bedarf zu decken. In den letz­ten Jah­ren haben sich die Lebens­be­din­gun­gen für Fami­li­en in Süd­ti­rol erheb­lich ver­än­dert. Stei­gen­de Lebens­hal­tungs­kos­ten und eine hohe Infla­ti­on zwin­gen vie­le Eltern dazu, berufs­tä­tig zu sein. Dies stellt sie vor die Her­aus­for­de­rung, eine zuver­läs­si­ge und hoch­wer­ti­ge Kin­der­be­treu­ung zu fin­den, die ihnen ermög­licht, ihren beruf­li­chen Ver­pflich­tun­gen nach­zu­kom­men. Es gibt wei­ter­hin lan­ge War­te­lis­ten für Kin­der­be­treu­ungs­plät­ze, vor­al­lem in den Städ­ten Bri­xen, Bru­neck, Bozen und Meran sind die Zah­len der war­ten­den Kin­der hoch. Dies zeigt deut­lich, dass die aktu­el­le Rege­lung, die eine Betreu­ungs­ga­ran­tie von 15% vor­sieht, nicht mehr zeit­ge­mäß ist. Süd­ti­rol hat sich durch die Unter­zeich­nung der Euro­päi­schen Char­ta für die Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern ver­pflich­tet, die Kin­der­be­treu­ung zu för­dern und tra­di­tio­nel­le Rol­len­bil­der auf­zu­bre­chen. Die­se Ver­pflich­tun­gen erfor­dern umfas­sen­de Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Klein­kind­be­treu­ung, um die Gleich­stel­lung und die Arbeits­markt­chan­cen von Frau­en zu stär­ken. Um den aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen gerecht zu wer­den, muss der Aus­bau bestehen­der Ein­rich­tun­gen und die Schaf­fung neu­er Struk­tu­ren for­ciert wer­den. Land und Gemein­den müs­sen gemein­sam dar­an arbei­ten, dass jedes Kind in Süd­ti­rol Zugang zu einer hoch­wer­ti­gen und leist­ba­ren Kin­der­be­treu­ung hat.

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