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Umschu­lung als Chance

Wer sich in Süd­ti­rol neu qua­li­fi­zie­ren will, stößt auf vie­le Hin­der­nis­se, finan­zi­el­ler und orga­ni­sa­to­ri­scher Art. Umschu­lun­gen sind eine Chan­ce, den Wan­del am Arbeits­markt sowie Ver­än­de­run­gen in der Beschäf­ti­gung auf­grund der Coro­na­kri­se zu bewäl­ti­gen. Das Team K legt dazu im Land­tag einen Beschluss­an­trag vor.

 

Die Coro­na-Pan­de­mie wird die Arbeits­welt nach­hal­tig ver­än­dern. Die Beschäf­ti­gungs­quo­te sinkt kon­stant (laut dem AFI-Som­mer­ba­ro­me­ter), vie­le Arbeit­neh­me­rIn­nen befin­den sich im Lohn­aus­gleich. “Eini­ge davon wis­sen bereits, dass sie nach dem Kün­di­gungs­stopp — vor­aus­sicht­lich im März 2021 — ihre Arbeits­stel­le ver­lie­ren. Hier ist Unter­stüt­zung mit­tels Umschu­lungs­maß­nah­men gefragt, die­se Arbeit­neh­me­rIn­nen auf einen neu­en Beruf vor­zu­be­rei­ten”, erklärt Maria Eli­sa­beth Rie­der 

In diver­sen Berufs­bil­dern, vor allem im sozio-sani­tä­ren Bereich, herrscht Per­so­nal­not­stand, wäh­rend in ande­ren Spar­ten ein Über­an­ge­bot besteht. Das Team K schlägt daher der Lan­des­re­gie­rung vor, Berufs­bil­der, in denen beson­de­rer Per­so­nal­be­darf besteht, zu erhe­ben und Aus­bil­dun­gen für inter­es­sier­te Erwerbs­tä­ti­ge berufs­be­glei­tend oder für Arbeits­su­chen­de zu för­dern. Eben­so sol­len Per­so­nen, die arbeits­los sind oder sich im Lohn­aus­gleich befin­den, so schnell als mög­lich Umschu­lungs­maß­nah­men ange­bo­ten wer­den. “Da auch vom Unter­neh­mer­ver­band und von Sozi­al­part­nern ähn­li­che Ansät­ze vor­ge­schla­gen wur­den, erhof­fen wir uns brei­te Unter­stüt­zung im Land­tag”, sagt Paul Köl­len­sper­ger.

Wäh­rend sich die Arbeits­welt ste­tig ver­än­dert, blei­ben Aus­bil­dungs­we­ge starr. Umschu­lun­gen oder Bran­chen­wech­sel sind schwie­rig. In Süd­ti­rol gibt es wenig Mög­lich­kei­ten, im Lau­fe eines Lebens den Beruf zu wech­seln. Eine Aus­zeit von 2–3 Jah­ren, um einen neu­en Beruf zu erler­nen, kann sich finan­zi­ell kaum jemand leis­ten. Das Ange­bot an neben­be­ruf­li­chen Umschu­lun­gen ist klein und bezieht sich zum Teil nur auf Umschu­lun­gen, die auf­grund von Berufs­un­fä­hig­keit oder für Arbeits­lo­sen­geld­be­zie­he­rIn­nen not­wen­dig sind. Der Beginn einer tra­di­tio­nel­len Leh­re ab 25 Jah­ren ist gar nicht mehr mög­lich, eine berufs­spe­zia­li­sie­ren­de Leh­re ist nur bis zum 29. Lebens­jahr möglich. 

Ein Arbeits­le­ben erfolgt heu­te nicht mehr line­ar. Es gibt vie­le Stu­di­en die auf­zei­gen, dass vor allem jun­ge Men­schen häu­fi­ger ihren Arbeits­platz und die Bran­che wech­seln, daher sind Ange­bo­te zur Umschu­lung wich­ti­ger denn je,” so Maria Eli­sa­beth Rie­der abschließend.

Hier der Beschluss­an­trag zum Nachlesen.

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