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Frau­en aus Gewalt­si­tua­tio­nen befrei­en und unterstützen

Zum Inter­na­tio­na­len Tag der Gewalt gegen Frau­en for­dert das Team K, Frau­en finan­zi­ell  zu unter­stüt­zen mit einem Fonds für Här­te­fäl­le, um even­tu­ell anfal­len­de Anwalts- und Gerichts­spe­sen zu stemmen.

In Süd­ti­rol wen­den sich jähr­lich rund 600 Frau­en hil­fe­su­chend an die Frau­en­häu­ser. Brau­chen sie zunächst emo­tio­na­le und psy­cho­lo­gi­sche Hil­fe, so ste­hen sie bald vor einer Neu­or­ga­ni­sa­ti­on ihres Lebens. Bei Tren­nun­gen von gewalt­tä­ti­gen Part­nern haben Frau­en in ers­ter Linie Sor­ge um die eige­ne Sicher­heit und jener der gemein­sa­men Kin­der. Zu groß ist die Angst, allein nicht zurecht zu kom­men. Wer bezahlt Wohn­raum, Lebens­un­ter­halt und even­tu­el­le Spe­sen für Rechts­bei­stand und Gericht? Zu finan­zi­el­len Sor­gen kommt eine Exis­tenz­angst, Angst, dass der ver­las­se­ne Part­ner zum Stal­ker wird oder wei­ter­hin Gewalt ausübt.

Geld darf nicht der Grund sein, wie­so Frau­en nicht aus Gewalt­si­tua­tio­nen aus­bre­chen, hier braucht es kon­kre­te Hil­fe“, sagt Maria Eli­sa­beth Rie­der.

In Süd­ti­rol gibt es ein rela­tiv gutes Hilfs­netz­werk. Es fehlt aller­dings an unkom­pli­zier­ter, finan­zi­el­ler Hil­fe. Vie­le Frau­en sind allei­ne nicht in der Lage, den eige­nen Lebens­un­ter­halt und jenen der Kin­der, zu finan­zie­ren. Durch eine Tren­nung wird neu­er Wohn­raum benö­tigt. Für Tren­nung, Schei­dung und Straf­an­zei­gen wegen häus­li­cher oder sexu­el­ler Gewalt brau­chen Frau­en juris­ti­sche Unter­stüt­zung. Beson­ders die meist sehr hohen Anwalts­spe­sen hal­ten Betrof­fe­ne oft davon ab, Anzei­ge zu erstat­ten und die Trennung/Scheidung in die Wege zu lei­ten. Häu­fig wer­den die Frau­en, die sich getraut haben den Rechts­weg zu beschrei­ten, auch von der Höhe der Anwalts­kos­ten über­rascht. Die­se Frau­en wer­den so zusätz­lich auch noch in finan­zi­el­ler Hin­sicht belas­tet und müs­sen sich ver­schul­den, da sie oft kein Ein­kom­men haben oder nur eine Teilzeitarbeitsstelle. 

Die Istan­bu­ler Kon­ven­ti­on sieht Schutz und Unter­stüt­zung vor, in allen Lebens­be­rei­chen, auch für Anwalts- und Gerichts­kos­ten. „Frau­en sind trau­ma­ti­siert nach oft jah­re­lan­gen Gewalt­er­fah­run­gen und sit­zen womög­lich noch auf Schul­den. Das darf es nicht sein, hier kön­nen wir als Land mit der Errich­tung eines Fonds für Frau­en in Gewalt­si­tua­tio­nen hel­fen“, ist Rie­der über­zeugt.

Foto: Fabio de Vil­la, Es geat di a un — Toc­ca a te

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