Team K Ploner Rieder Köllensperger

Wohn­bau­ge­setz mit Licht und Schatten

Am Mon­tag wird der lang erwar­te­te Gesetz­ent­wurf zur Wohn­bau­för­de­rung im vier­ten Gesetz­ge­bungs­aus­schuss des Land­tags behan­delt. “Der Geset­zes­ent­wurf bringt kei­ne bahn­bre­chen­den Ände­run­gen, es wer­den noch eini­ge Anpas­sun­gen not­wen­dig. Wir wer­den nach der Dis­kus­si­on im Aus­schuss bewer­ten, wel­che Vor­schlä­ge wir in Form von Ände­rungs­an­trä­gen im Ple­num ein­brin­gen wer­den”, sagt Franz Plo­ner, Mit­glied des vier­ten Gesetzgebungsausschusses.

Der Woh­nungs­not­stand in vie­len Süd­ti­ro­ler Gemein­den ist schon seit eini­ger Zeit offen­sicht­lich. Die Poli­tik ist gefor­dert, Lösun­gen zu fin­den, obwohl es natür­lich nicht ein­fach ist, in den Woh­nungs­markt einzugreifen.

Franz Plo­ner und Maria Eli­sa­beth Rie­der erklä­ren die Stel­lung des Team K zum Gesetz­ent­wurf: “Arti­kel 4 des Gesetz­ent­wurfs sieht die Ein­rich­tung eines Garan­tie­fonds zum Schutz der Vermieter:innen vor. Wir hal­ten das auch für eine gute Idee, aber wie so oft sieht die Lan­des­re­gie­rung eine Maß­nah­me per Gesetz vor und die ent­spre­chen­den Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen wer­den erst im Nach­hin­ein von der Lan­des­re­gie­rung fest­ge­legt. Das ist an sich, zumin­dest in die­sem Fall, viel­leicht unver­meid­lich, aber die Mehr­heit kann nicht um unse­re Zustim­mung bit­ten, ohne vor­her zu klä­ren, wie sie ein so sen­si­bles The­ma zu regeln gedenkt, das ist poli­tisch nicht seri­ös. Die Betei­li­gung der Betrof­fe­nen (Ver­tre­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen der Wohnungseigentümer:Innen sowie Mie­ter­ver­tre­tun­gen) an der Aus­ar­bei­tung der Richt­li­ni­en, die bis dato nur von der Lan­des­re­gie­rung fest­ge­legt wer­den sol­len, wür­de die Oppo­si­ti­on im Land­tag ohne Wenn und Aber befür­wor­ten. Soll­te kein akzep­ta­bler Kom­pro­miss zwi­schen den ver­schie­de­nen Inter­es­sens­ver­tre­tern erzielt wer­den, hät­ten die­se die Mög­lich­keit, die Oppo­si­ti­on und die Öffent­lich­keit auf trans­pa­ren­te Wei­se auf die Pro­ble­me auf­merk­sam zu machen”. Aus die­sem Grund wird  das Team K die eige­nen Vor­schlä­ge vor­le­gen, ent­we­der im Gesetz­ge­bungs­aus­schuss am Mon­tag oder direkt im Ple­num, wenn der Gesetz­ent­wurf auf der Tages­ord­nung steht.

Es gibt noch einen wei­te­ren wich­ti­gen Aspekt, der im neu­en Gesetz nicht berück­sich­tigt wird. “Wenn die Lan­des­re­gie­rung die poli­ti­sche Ent­schei­dung trifft, Vermieter:innen zu unter­stüt­zen, um sie zu ermu­ti­gen, ihre Immo­bi­li­en nicht leer ste­hen zu las­sen, dann soll­te sie in Erwä­gung zie­hen, die glei­chen Mit­tel zum Schutz der Mieter:innen bereit­zu­stel­len”, so Plo­ner und Rie­der”Auf natio­na­ler Ebe­ne gibt es regio­na­le Garan­tie­fonds zum Schutz von Mie­tern vor Zah­lungs­un­fä­hig­keit. Das ist ein wich­ti­ges Instru­ment, das es in Süd­ti­rol lei­der nicht gibt und das vom Süd­ti­ro­ler Mie­ter­schutz mehr­fach gefor­dert wur­de. Es ist rich­tig den Vermieter:innen Sicher­heit zu geben, wenn die Mie­te nicht bezahlt wird.  Ande­rer­seits ist es Tat­sa­che, dass Mieter:innen in den meis­ten Fäl­len die wirt­schaft­lich schwa­che Par­tei in einem Ver­trag ist. Es ist nötig, die Schwie­rig­kei­ten, in die eine Fami­lie oder Ein­zel­per­son  gera­ten kön­nen, stär­ker zu berück­sich­ti­gen. Wer hilft, wenn jemand plötz­lich arbeits­los wird oder einen Schick­sal­schlag erlei­det? Hier soll­te der Fond für die Mieter:innen ein­sprin­gen, damit es erst gar nicht dazu kommt, dass Mie­ten nicht bezahlt wer­den. Die Miet­zu­schüs­se des Lan­des grei­fen hier zu spät”, mei­nen Plo­ner und Rie­der. Das Team K schlägt vor, die­se Dis­kus­si­on zu füh­ren, um den­je­ni­gen zu hel­fen, die Hil­fe brauchen. 

Die Behand­lung des Gesetz­ent­wurfs wird auch Gele­gen­heit bie­ten, Team K Vor­schlä­ge — die in den letz­ten Jah­ren lei­der abge­lehnt wur­den — erneut ein­zu­brin­gen, wie z.B. den Beschluss­an­trag Nr. 50/19“Mit die­sem Beschluss­an­trag”, erklärt der Erst­un­ter­zeich­ner Paul Köl­len­sper­ger“ver­such­ten wir die Lan­des­re­gie­rung dazu zu ver­pflich­ten, an einer Lösung zu arbei­ten, um die Eigentümer:innen leer ste­hen­der Woh­nun­gen anzu­re­gen, die­se dem WOBI zu einem ange­mes­se­nen Miet­zins zu ver­mie­ten, um die Woh­nun­gen dann dem sozia­len Miet­markt zugäng­lich zu machen. Die Dif­fe­renz zwi­schen dem von Mieter:in ent­rich­te­ten sozia­len Miet­zins soll vom Land über­nom­men wer­den. Damit wür­den  Eigentümer:innen von leer­ste­hen­den Woh­nun­gen geschützt, die aus Angst vor Miet­no­ma­den, säu­mi­gen Zah­lern und beschä­dig­ten Woh­nun­gen die­se lie­ber unver­mie­tet las­sen.” Ein ver­nünf­ti­ger Vor­schlag, um bei­den Par­tei­en ent­ge­gen­zu­kom­men, dem Phä­no­men des Leer­stan­des und damit dem wei­te­ren Flä­chen­ver­brauch ent­ge­gen­zu­wir­ken. Ein Vor­schlag, der (lei­der) abge­lehnt wurde.

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